Übersetzung einer Apostille

Beglaubigte Übersetzung einer Apostille — 20 €, 5–8 Arbeitstage. Vereidigter Übersetzer, von Behörden anerkannt. Auf Wunsch besorgen wir die Apostille beim Landgericht.

Apostille übersetzen lassen — beglaubigt, für 20 € zusätzlich zur Urkunde, fertig in 5–8 Arbeitstagen. Sie brauchen die Apostille erst noch? Wir besorgen sie beim Landgericht Bielefeld für 65 € und übersetzen alles in einem Auftrag. Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch — in beide Richtungen.

Preise und Fristen

  • Übersetzung einer Apostille — 20 € inkl. MwSt. zusätzlich zur Urkundenübersetzung
  • Apostille des Landgerichts besorgen — 65 € (für deutsche Urkunden und Übersetzungen)
  • Beglaubigte Übersetzung der Urkunde selbst — ab 49 €, je nach Dokument
  • Fertigstellung in der Regel 5–8 Arbeitstage; Eilübersetzung (Mo.–Fr.) gegen Aufpreis

Beides lässt sich im Bestellformular der jeweiligen Urkunde mit einem Klick dazuwählen — Sie brauchen keinen separaten Auftrag. Die PDF-Fassung kommt vorab per E-Mail, das gestempelte Original per Post, deutschlandweit ohne Zusatzkosten.

Was ist eine Apostille — und wann brauchen Sie sie?

Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung nach dem Haager Übereinkommen: Sie bestätigt, dass Unterschrift und Siegel auf einer Urkunde echt sind. Damit wird ein deutsches Dokument im Ausland anerkannt — und ein ausländisches in Deutschland. Innerhalb Deutschlands brauchen Sie für eine beglaubigte Übersetzung keine Apostille; sie wird erst relevant, wenn Unterlagen über die Grenze gehen.

  • Deutsche Urkunde ins Ausland — Heirat im Ausland, Konsulat, Studium, Arbeitsvertrag, Erbschaftsangelegenheiten;
  • Ausländische Urkunde für deutsche Ämter — viele Standesämter verlangen die Apostille des Ausstellungslandes auf Geburts- und Heiratsurkunden;
  • Überbeglaubigung der Übersetzung — manche Stellen wollen zusätzlich bestätigt haben, dass der Übersetzer wirklich vereidigt ist; das übernimmt ebenfalls das Landgericht.

Apostille in Bielefeld besorgen — übernehmen wir

Zuständig ist in unserem Fall das Landgericht Bielefeld: Es apostilliert Urkunden und bestätigt die Unterschrift vereidigter Übersetzer. Den Behördengang müssen Sie nicht selbst machen — wir übernehmen ihn für 65 € als Zusatzleistung im Bestellformular. Sie laden Ihr Dokument hoch, wir kümmern uns um Übersetzung und Apostille und schicken alles zusammen zurück.

Das lohnt sich vor allem, wenn Sie nicht in Bielefeld wohnen: Der Auftrag läuft komplett online, Anfahrt und Terminsuche entfallen. Kundinnen und Kunden aus Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe können die Unterlagen natürlich auch persönlich in unserem Büro in der Turnerstraße 49 abgeben.

Apostille aus der Ukraine, Russland und anderen Ländern

Trägt Ihre Urkunde bereits eine Apostille aus dem Ausstellungsland, übersetzen wir sie zusammen mit dem Dokument — als Teil desselben Auftrags für 20 €. Wichtig: Angebracht wird diese Bestätigung im Ausstellungsland, also bevor übersetzt wird. Aus Deutschland heraus lässt sie sich nicht nachholen.

Bei ukrainischen und russischen Urkunden ist das der häufigste Stolperstein: Wer die Urkunde ohne Apostille übersetzen lässt und erst beim Standesamt erfährt, dass sie verlangt wird, muss das Dokument erneut aus dem Heimatland besorgen. Prüfen Sie die Unterlagenliste Ihres Amtes deshalb vorab — oder fragen Sie uns kurz, wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall üblich ist.

Sprachen und Sprachrichtungen

  • Ukrainisch → Deutsch und Deutsch → Ukrainisch
  • Russisch → Deutsch und Deutsch → Russisch
  • Englisch → Deutsch und Deutsch → Englisch — auch für Apostillen auf englischsprachigen Urkunden
  • Weitere Kombinationen auf Anfrage — siehe Sprachübersicht

Was Sie von uns erhalten

Sie bekommen die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille — zuerst als PDF per E-Mail, damit Sie Fristen wahren können, anschließend das Original auf Papier mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk des vereidigten Übersetzers. Haben wir zusätzlich die Apostille besorgt, liegt sie im selben Umschlag bei.

Brauchen mehrere Stellen ein Exemplar, bestellen Sie weitere Ausfertigungen für je 8 € gleich mit — günstiger als ein späterer Zweitauftrag.

Warum ein vereidigter Übersetzer

Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur Übersetzerinnen und Übersetzer anfertigen, die von einem Landgericht ermächtigt beziehungsweise beeidigt wurden. Genau diese gerichtliche Ermächtigung ist auch die Grundlage der Überbeglaubigung: Das Gericht bestätigt die Unterschrift des Übersetzers, den es selbst vereidigt hat. Eine private oder maschinelle Übersetzung kann deshalb gar nicht apostilliert werden.

So bestellen Sie online

  1. Dokument hochladen. Fotografieren oder scannen Sie die Urkunde — samt Apostille, falls vorhanden — und laden Sie die Datei im Formular der jeweiligen Urkunde hoch. Ein gut lesbares Handyfoto genügt.
  2. Optionen wählen. «Übersetzung der Apostille» für eine vorhandene Apostille, «Apostille des Landgerichts» (65 €), wenn wir sie besorgen sollen; dazu bei Bedarf Eilübersetzung oder weitere Ausfertigungen.
  3. Online bezahlen. Wir übersetzen, holen bei Bedarf die Apostille ein und schicken alles zusammen — PDF per E-Mail, Original per Post.

Wir übersetzen auch

Häufige Fragen

Was kostet die Übersetzung einer Apostille?

20 € inkl. MwSt. zusätzlich zur Übersetzung der Urkunde selbst. Sollen wir die Apostille beim Landgericht besorgen, kostet das 65 €. Beide Optionen wählen Sie im Bestellformular der jeweiligen Urkunde dazu; den Endpreis sehen Sie vor dem Bezahlen.

Brauche ich für deutsche Ämter eine Apostille?

In der Regel nicht. Für Standesamt, Ausländerbehörde und andere deutsche Stellen genügt die beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Die Apostille wird gebraucht, wenn Ihre Unterlagen ins Ausland gehen — oder wenn Ihre ausländische Urkunde eine trägt, die mit übersetzt werden muss.

Wer stellt die Apostille aus?

Für Urkunden und Übersetzungen aus unserem Bezirk das Landgericht Bielefeld; für Dokumente aus dem Ausland die zuständige Behörde des Ausstellungslandes. Bei deutschen Personenstandsurkunden ist je nach Bundesland die Bezirksregierung oder das Landgericht zuständig — welche Stelle es in Ihrem Fall ist, klären wir mit Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Überbeglaubigung?

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde für Staaten des Haager Übereinkommens. Die Überbeglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift unter der Übersetzung von einem tatsächlich vereidigten Übersetzer stammt. Beides erledigt das Landgericht — welche Variante Sie brauchen, sagt Ihnen die anfordernde Stelle.

Kann ich die Apostille für meine ukrainische Urkunde in Deutschland nachholen?

Nein. Apostilliert wird immer im Ausstellungsland — eine ukrainische Urkunde also in der Ukraine. Ist sie schon apostilliert, übersetzen wir Urkunde und Apostille zusammen. Fehlt sie und wird verlangt, müssen Sie die Urkunde im Heimatland apostillieren lassen.

Wie lange dauert es mit Apostille?

Die Übersetzung ist in der Regel in 5–8 Arbeitstagen fertig. Soll die Apostille dazukommen, planen Sie die Bearbeitungszeit des Gerichts ein — üblicherweise einige Arbeitstage zusätzlich. Wird es knapp, sagen Sie uns Ihre Frist; die Eilübersetzung verkürzt zumindest unseren Teil.

Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?

Für die Übersetzung genügt ein Scan oder scharfes Foto. Soll das Gericht die Apostille anbringen, wird das Original benötigt — in diesem Fall stimmen wir den Ablauf vorab mit Ihnen ab.

Wird die Übersetzung von Behörden anerkannt?

Ja. Sie stammt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer und trägt Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk — die Form, die deutsche Ämter verlangen. Der Stempel gilt bundesweit; für den Einsatz im Ausland kommt gegebenenfalls die Apostille hinzu.

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