Beglaubigte Übersetzung: Preise pro Dokument
Sie zahlen bei uns einen Festpreis pro Dokument — nicht pro Zeile oder Seite. Den Endpreis sehen Sie im Bestellformular, bevor Sie bezahlen: ohne Angebotsanfrage und ohne Wartezeit auf einen Kostenvoranschlag.
- Alle Preise inkl. MwSt., Versand innerhalb Deutschlands inklusive
- Weitere beglaubigte Ausfertigung — 8 €, Apostille des Landgerichts — 65 € als Zusatzleistung
- Fertigstellung in der Regel in 5–8 Arbeitstagen, Eilübersetzung (Mo.–Fr.) gegen Aufpreis
Ihr Dokument ist nicht dabei? Über «Individuelle Übersetzung anfragen» weiter oben schicken Sie es uns — wir nennen Ihnen den Preis vorab.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die vollständige Übertragung eines Dokuments, die ein vereidigter Übersetzer mit einem Bestätigungsvermerk, seinem Stempel und seiner Unterschrift versieht. Der Vermerk bestätigt, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt — genau darauf achten Ämter. Umgangssprachlich heißt sie auch amtliche oder offizielle Übersetzung.
Verlangt wird sie überall dort, wo ein fremdsprachiges Dokument rechtlich zählt: bei der Eheschließung, beim Aufenthaltstitel, bei der Einbürgerung, bei der Anerkennung eines Abschlusses oder im Erbfall. Eine einfache Übersetzung ohne Vermerk reicht dafür nicht — ebenso wenig eine selbst angefertigte oder maschinelle.
Vereidigter, beeidigter oder ermächtigter Übersetzer?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur Übersetzerinnen und Übersetzer anfertigen, die vom zuständigen Land- oder Oberlandesgericht dafür zugelassen wurden. Je nach Bundesland heißen sie vereidigt, beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt — die Bezeichnung unterscheidet sich, die Befugnis ist dieselbe.
Ihre Qualifikation ist gerichtlich geprüft, ihr Stempel gilt bundesweit: Eine Übersetzung aus unserem Büro in Bielefeld wird in Hamburg, Berlin oder München genauso anerkannt. Für Termine bei Gericht, Standesamt oder Notar vermitteln wir auch vereidigte Dolmetscher.
Beglaubigt oder notariell beglaubigt?
Viele suchen nach einer «notariell beglaubigten Übersetzung» — so heißt das Verfahren in der Ukraine, in Russland und vielen anderen Ländern. In Deutschland prüft ein Notar jedoch keine Übersetzungen: Er bestätigt Unterschriften und Abschriften. Für deutsche Behörden zählt die Beglaubigung durch den vereidigten Übersetzer, ein zusätzlicher Gang zum Notar ist nicht nötig.
Anders kann es sein, wenn Sie das Dokument im Ausland vorlegen. Dann verlangt die Stelle dort mitunter eine Apostille, die die Unterschrift des Übersetzers bestätigt. Sie wählen sie im Bestellformular als Zusatzleistung, den Weg zum Landgericht übernehmen wir.
Für welche Behörden Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen
- Standesamt — Eheschließung, Beurkundung einer Geburt, Namensführung: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch;
- Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde — Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Einbürgerung: Reisepass, Heiratsurkunde, Einbürgerungszusicherung;
- Führerscheinstelle — Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: Führerschein, für ukrainische Führerscheine auch Umschreibung ohne Prüfung;
- Deutsche Rentenversicherung — Kontenklärung und Nachweis von Beschäftigungszeiten im Ausland: Arbeitsbuch;
- Hochschulen, Anerkennungsstellen und Arbeitgeber — Studium, Anerkennung von Abschlüssen, Bewerbung: Diplom, Schulzeugnis;
- Nachlassgericht und Notar — Erbfälle und Beurkundungen: Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden der Beteiligten.
Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt die jeweilige Stelle fest. Im Zweifel lohnt ein Blick in ihre Checkliste — oder eine kurze Frage an uns vor der Bestellung.
Beglaubigte Übersetzung Ukrainisch–Deutsch
Ukrainische Dokumente sind unser Schwerpunkt: Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome und Zeugnisse, Arbeitsbücher, Führerscheine und Auszüge aus staatlichen Registern. Wir kennen die Vordrucke aus verschiedenen Jahrzehnten — von sowjetischen Formularen bis zu aktuellen Registerauszügen — und übertragen Stempel sowie handschriftliche Vermerke vollständig.
In ukrainischen Pässen steht der Name in einer eigenen lateinischen Umschrift, die von der ISO-Norm abweichen kann. Wir schreiben Namen standardmäßig wie im Reisepass, damit alle Übersetzungen zusammenpassen; verlangt eine Behörde die ISO-Transliteration, richten wir uns danach.
Beglaubigte Übersetzung Russisch–Deutsch
Ebenso übersetzen wir russischsprachige Urkunden, Zeugnisse und Arbeitsbücher beglaubigt ins Deutsche — aus Russland und aus anderen Ländern, in denen Russisch Amtssprache ist oder war, etwa Kasachstan oder Belarus. Auch hier gilt: eine einheitliche Namensschreibweise über alle Dokumente hinweg.
Umgekehrt übertragen wir deutsche Dokumente ins Russische und Ukrainische, zum Beispiel eine Meldebescheinigung für das Konsulat oder Unterlagen für Behörden im Herkunftsland. Beglaubigte Übersetzungen ins Englische bieten wir mit derselben Form an.
So läuft die Bestellung ab — online und deutschlandweit
- Dokument wählen und hochladen. Öffnen Sie oben Ihr Dokument und laden Sie ein Foto oder einen Scan hoch (PDF, JPG). Ein gut lesbares Handyfoto genügt — das Original brauchen wir nicht.
- Sprachen und Optionen festlegen. Ausgangs- und Zielsprache mit zwei Klicks, bei Bedarf Eilübersetzung, Apostille oder weitere Ausfertigungen. Eine gewünschte Schreibweise von Namen tragen Sie ins Feld «Besondere Schreibweisen» ein.
- Online bezahlen. Danach übernimmt der vereidigte Übersetzer. Fragen zwischendurch beantworten wir per E-Mail oder telefonisch.
Was Sie von uns erhalten
Die Übersetzung kommt in zwei Formen. Zuerst per E-Mail die PDF-Fassung — damit können Sie Fristen wahren und Unterlagen vorab einreichen. Anschließend erhalten Sie das Original auf Papier mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift per Post, deutschlandweit und ohne Zusatzkosten.
Brauchen mehrere Stellen gleichzeitig ein Exemplar, etwa Standesamt und Ausländerbehörde, bestellen Sie weitere Ausfertigungen für je 8 € gleich mit. Das ist günstiger, als die Übersetzung später erneut zu beauftragen.
Beglaubigte Übersetzung in der Nähe — oder einfach online
Unser Büro finden Sie in Bielefeld, Turnerstraße 49 (Mo.–Fr. 9–18 Uhr). Vorbeikommen müssen Sie für eine beglaubigte Übersetzung aber nicht: Upload, Bezahlung und Zustellung laufen online, das gestempelte Original kommt per Post zu Ihnen nach Hause — egal, ob Sie in Bielefeld, Köln oder Leipzig wohnen.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Bei uns gilt ein Festpreis pro Dokument statt eines Preises pro Zeile. Standarddokumente wie Geburtsurkunde oder Reisepass kosten 49 € inkl. MwSt., einzelne Dokumente etwas mehr — die Übersicht steht oben auf dieser Seite. Eine weitere beglaubigte Ausfertigung kostet 8 €, der Versand innerhalb Deutschlands ist inklusive. Den Endpreis mit allen Optionen sehen Sie im Bestellformular vor dem Bezahlen.
Reicht ein Scan oder ein Foto des Dokuments?
Ja. Ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Handyfoto genügt vollständig. Das Original müssen Sie weder einschicken noch persönlich vorbeibringen — der Auftrag läuft komplett online. Wichtig ist nur, dass alle Stempel, Vermerke und Ränder auf dem Bild zu sehen sind, denn auch sie werden übersetzt.
Wird die beglaubigte Übersetzung überall in Deutschland anerkannt?
Die Übersetzung stammt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer und trägt Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift — genau diese Form verlangen Standesamt, Ausländerbehörde, Gerichte und Hochschulen. Der Stempel gilt bundesweit, nicht nur in Bielefeld oder NRW. Ob eine Stelle zusätzlich eine Apostille oder eine bestimmte Namensschreibweise wünscht, steht in ihrer Unterlagenliste; im Zweifel fragen Sie uns vor der Bestellung.
Brauche ich zusätzlich eine notarielle Beglaubigung?
Nein, für deutsche Behörden nicht. In Deutschland beglaubigt der vereidigte Übersetzer selbst — ein Notar prüft keine Übersetzungen, sondern bestätigt Unterschriften und Abschriften. Wird die Übersetzung im Ausland vorgelegt, verlangt die dortige Stelle unter Umständen eine Apostille; sie lässt sich im Bestellformular gleich mitbestellen.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum — sie gilt, solange das übersetzte Dokument gilt. Manche Stellen verlangen allerdings aktuelle Unterlagen, etwa eine Meldebescheinigung, die nicht älter als drei oder sechs Monate ist. Dann brauchen Sie ein neues Dokument und damit auch eine neue Übersetzung.
Kann ich eine Eilübersetzung bestellen?
Ja. Standard sind in der Regel 5–8 Arbeitstage ab Zahlungseingang. Mit der Eilübersetzung (Mo.–Fr.) geht es schneller — Option und Aufpreis sehen Sie direkt im Bestellformular. Die PDF-Fassung kommt vorab per E-Mail, sodass Sie Fristen auch dann einhalten, wenn das Original noch per Post unterwegs ist.
In welche Sprachen übersetzen Sie beglaubigt?
Ukrainisch, Russisch und Englisch — jeweils ins Deutsche und aus dem Deutschen. Kombinationen ohne Umweg über das Deutsche, etwa Ukrainisch → Englisch, sind auf Anfrage möglich. Einen Überblick gibt die Sprachübersicht.
Was ist, wenn die Behörde etwas beanstandet?
Melden Sie sich einfach bei uns. Kommt es zu Rückfragen — etwa zu einer abweichenden Namensschreibweise oder zu fehlenden Seiten —, klären wir das mit Ihnen und passen die Übersetzung an. Fehler unsererseits korrigieren wir selbstverständlich kostenfrei.