Einbürgerungszusicherung Übersetzung
Die beglaubigte Übersetzung von Einbürgerungszusicherungen
Einbürgerungszusicherung übersetzen lassen — beglaubigt, für 49 €, fertig in 5–8 Arbeitstagen. Die Übersetzung fertigt ein in Deutschland vereidigter Übersetzer an: mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Russisch, Ukrainisch und Englisch — in beide Richtungen, komplett online bestellbar.
Was übersetzt wird
- der vollständige Bescheid: Name, Geburtsdatum, Aktenzeichen, ausstellende Einbürgerungsbehörde und Datum;
- die Bedingungen der Zusicherung und ihre Gültigkeitsdauer — genau so, wie sie im Bescheid stehen;
- Rechtsbehelfsbelehrung und Hinweise, sofern sie Teil des Dokuments sind;
- Stempel, Siegel, Unterschriften und amtliche Vermerke.
Namen schreiben wir so, wie sie in Ihrem Reisepass stehen, damit die Behörde im Herkunftsland die Übersetzung eindeutig Ihren übrigen Unterlagen zuordnen kann. Wird eine andere Schreibweise verlangt, tragen Sie sie ins Feld «Besondere Schreibweisen» ein.
Wofür wird die Übersetzung gebraucht?
Die Einbürgerungszusicherung ist ein Bescheid der Einbürgerungsbehörde: Sie werden eingebürgert, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — zum Beispiel der Nachweis, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Für das Entlassungsverfahren verlangen die Stellen des Herkunftslandes meist einen Nachweis über die bevorstehende Einbürgerung, und zwar in ihrer Amtssprache.
- Konsulate und Botschaften — Antrag auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit;
- Behörden im Herkunftsland — Entlassungs- oder Verzichtsverfahren, Registereinträge;
- Notare und Banken im Ausland — wenn die bevorstehende Einbürgerung belegt werden muss.
Welche Form verlangt wird — mit oder ohne Apostille —, legt die empfangende Stelle fest. Fragen Sie dort vorher nach; die Apostille können Sie im Formular gleich mitbestellen.
Einbürgerungszusicherung nach der Reform 2024
Seit Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich erlaubt: Wer sich einbürgern lässt, muss die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben. Die Einbürgerungszusicherung spielt deshalb seltener eine Rolle als früher — ganz verschwunden ist sie aber nicht.
Gebraucht wird sie etwa, wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit freiwillig aufgeben möchten oder das Recht Ihres Herkunftslandes für die Entlassung einen Nachweis über die künftige deutsche Staatsangehörigkeit verlangt. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie mit der Einbürgerungsbehörde und dem Konsulat; die beglaubigte Übersetzung übernehmen wir.
Fristen im Blick behalten
Die Einbürgerungszusicherung ist befristet: Innerhalb dieses Zeitraums sollen Sie das Verfahren im Herkunftsland abschließen. Das genaue Datum steht im Bescheid. Da Konsulatstermine oft Wochen im Voraus vergeben werden, lohnt es sich, die Übersetzung gleich nach Erhalt des Bescheids zu bestellen.
Die PDF-Fassung kommt vorab per E-Mail. So können Sie Unterlagen schon vorbereiten oder einreichen, während das gestempelte Original per Post unterwegs ist.
Einbürgerungsurkunde und weitere Unterlagen
Nach der Einbürgerung wird häufig auch die Einbürgerungsurkunde im Ausland gebraucht — etwa für Konsulat, Registerbehörden oder Banken im Herkunftsland. Auch sie übertragen wir beglaubigt ins Russische, Ukrainische oder Englische; schreiben Sie uns kurz, dann nennen wir den Preis vor der Bestellung.
Für das Einbürgerungsverfahren selbst verlangt die Behörde umgekehrt oft Übersetzungen ins Deutsche, zum Beispiel von Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Diplom.
Preise und Fristen
- Beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung — 49 € inkl. MwSt.;
- Fertigstellung in der Regel 5–8 Arbeitstage; Eilübersetzung (Mo.–Fr.) gegen Aufpreis;
- weitere Ausfertigung — 8 €, Apostille des Landgerichts — 65 €;
- Sprachen: Russisch, Ukrainisch, Englisch ↔ Deutsch.
Der Festpreis gilt pro Bescheid. Den Endpreis mit allen Optionen sehen Sie im Formular vor dem Bezahlen.
Sprachen und Sprachrichtungen
- Deutsch → Russisch und Russisch → Deutsch;
- Deutsch → Ukrainisch und Ukrainisch → Deutsch;
- Deutsch → Englisch und Englisch → Deutsch;
- weitere Kombinationen auf Anfrage.
Die Sprachrichtung wählen Sie im Bestellformular oben mit zwei Klicks. Alle Sprachen finden Sie in unserer Sprachübersicht.
Was Sie von uns erhalten
Sie bekommen das fertige Dokument in zwei Formen: zuerst die PDF-Fassung per E-Mail, anschließend das Original auf Papier mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk des vereidigten Übersetzers — per Post, deutschlandweit ohne Zusatzkosten.
Brauchen Konsulat und eine weitere Stelle gleichzeitig ein Exemplar, bestellen Sie weitere Ausfertigungen für je 8 € gleich mit; das ist günstiger als ein späterer Zweitauftrag.
Warum ein vereidigter Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur Personen anfertigen, die von einem Landgericht ermächtigt beziehungsweise beeidigt wurden. Ihre Qualifikation ist gerichtlich geprüft, der Stempel gilt bundesweit und wird auch von Konsulaten akzeptiert.
Eine selbst angefertigte oder maschinelle Fassung wird dagegen in der Regel zurückgewiesen, auch wenn der Inhalt stimmt: Es fehlt die Person, die mit Stempel und Unterschrift für die Richtigkeit haftet. Bei einer befristeten Zusicherung kostet das wertvolle Zeit.
So bestellen Sie online
- Dokument hochladen. Laden Sie Scan, Foto oder PDF des Bescheids im Formular oben hoch — alle Seiten. Ein gut lesbares Handyfoto genügt; das Original brauchen wir nicht.
- Sprachen und Optionen wählen. Ausgangs- und Zielsprache mit zwei Klicks, dazu bei Bedarf Eilübersetzung, Apostille oder weitere Ausfertigungen. Besondere Namensschreibweisen tragen Sie ins dafür vorgesehene Feld ein.
- Online bezahlen. Danach übernimmt der vereidigte Übersetzer; die PDF-Fassung kommt per E-Mail, das gestempelte Original per Post — deutschlandweit.
Wir übersetzen auch
Häufige Fragen
Was kostet die Übersetzung einer Einbürgerungszusicherung?
49 € inkl. MwSt. pro Bescheid als Festpreis, Versand innerhalb Deutschlands inklusive. Eine weitere beglaubigte Ausfertigung kostet 8 €, die Apostille 65 €.
In welche Sprache muss die Zusicherung übersetzt werden?
In die Amtssprache der Stelle, die sie verlangt — für ukrainische Stellen meist Ukrainisch, für russische Russisch. Im Zweifel fragen Sie beim Konsulat nach.
Brauche ich eine Apostille?
Das entscheidet die empfangende Stelle. Manche verlangen eine Apostille auf der Übersetzung; sie bestätigt die Unterschrift des vereidigten Übersetzers und lässt sich im Formular mitbestellen.
Brauche ich nach der Reform 2024 noch eine Einbürgerungszusicherung?
In vielen Fällen nicht, weil die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten werden darf. Ob sie in Ihrem Fall nötig ist, sagt Ihnen die Einbürgerungsbehörde.
Übersetzen Sie auch die Einbürgerungsurkunde?
Ja, ebenfalls beglaubigt. Schreiben Sie uns kurz, dann nennen wir den Preis vor der Bestellung.
Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?
Ein Scan, ein PDF oder ein scharfes Foto aller Seiten genügt vollständig. Den Bescheid müssen Sie nicht aus der Hand geben.
Wie schnell bekomme ich die Übersetzung?
Standard sind 5–8 Arbeitstage ab Zahlungseingang, mit Eilübersetzung (Mo.–Fr.) schneller. Die PDF-Fassung kommt vorab per E-Mail.
Wird die Übersetzung im Ausland anerkannt?
Übersetzungen vereidigter Übersetzer aus Deutschland werden von Konsulaten und den meisten ausländischen Stellen akzeptiert. Manche verlangen zusätzlich eine Apostille — fragen Sie vorher nach.
49,00 €